Die Buchführungspflicht in Deutschland hängt maßgeblich von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens sowie der Höhe von Umsatz und Gewinn. Für Unternehmer ist es wichtig zu wissen, welche Anforderungen an die Buchhaltung gestellt werden, um gesetzeskonform zu arbeiten und mögliche Strafen zu vermeiden. Im Folgenden erklären wir, wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und wer mit einer vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auskommt.
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Wer ist buchführungspflichtig?
In Deutschland müssen viele Gewerbetreibende zur doppelten Buchführung wechseln, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschreiten. Diese Regelung gilt insbesondere für Unternehmen, die auf doppelte Buchführung angewiesen sind, um ihre Geschäftsvorgänge korrekt zu dokumentieren. Für Freiberufler und Kleinunternehmer gibt es jedoch einige Ausnahmen, die es ihnen ermöglichen, eine vereinfachte EÜR zu verwenden.
Buchführungspflicht für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende müssen die doppelte Buchführung durchführen, sobald sie eine Umsatzgrenze von 600.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro überschreiten. Diese Regelung gilt unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Wer diese Grenzen überschreitet, muss nicht nur die laufenden Geschäftsvorfälle verbuchen, sondern auch einen Jahresabschluss erstellen. Hierzu gehört eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Freiberufler und ihre Buchführung
Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten) unterliegen in den meisten Fällen nicht der Buchführungspflicht. Solange sie bestimmte Umsatz- oder Gewinnhöhen nicht überschreiten, können sie die EÜR nutzen. Das bedeutet, sie müssen ihre Einnahmen und Ausgaben lediglich auflisten und die Differenz ermitteln. Diese vereinfachte Form der Buchführung ist in der Praxis deutlich weniger aufwendig und erfordert keine umfassende Bilanzierung.
Kleinunternehmerregelung und Buchführungspflicht
Kleinunternehmer, die unter der Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr bleiben, sind ebenfalls von der Buchführungspflicht befreit. Sie können die EÜR nutzen und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Das macht die Buchhaltung für Kleinunternehmer besonders einfach und unkompliziert.
Wann müssen Freiberufler und Kleinunternehmer auf doppelte Buchführung umsteigen?
Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen auch Freiberufler und Kleinunternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet werden. Diese Ausnahmen treten dann in Kraft, wenn die Umsatzgrenze von 600.000 Euro oder der Gewinn von 60.000 Euro überschritten wird. In solchen Fällen müssen diese Unternehmer auf die doppelte Buchführung umsteigen, um eine rechtssichere Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Übersicht der Buchführungspflicht
Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick, wer welche Art der Buchführung verwenden muss:
| Unternehmer | Buchführungspflicht | Erläuterungen |
|---|---|---|
| Freiberufler | Nicht buchführungspflichtig (in der Regel) | Können die EÜR nutzen, außer sie überschreiten bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen. |
| Kleinunternehmer | Nicht buchführungspflichtig (wenn Umsatz < 22.000€ im Vorjahr und < 50.000€ im laufenden Jahr) | Nutzen die EÜR und sind von der Umsatzsteuer befreit. |
| Gewerbetreibende | Buchführungspflichtig bei Überschreitung bestimmter Umsatz- und Gewinnschwellen (z.B. >600.000€ Umsatz oder >60.000€ Gewinn) | Wenn diese Grenzwerte überschritten werden, müssen Gewerbetreibende zur doppelten Buchführung wechseln. |
| Buchführungspflicht für große Unternehmen | Immer buchführungspflichtig | Unternehmen, die über den Grenzwerten von § 241a HGB liegen, müssen die doppelte Buchführung und einen Jahresabschluss machen. |
Fazit
Die Buchführungspflicht ist in Deutschland klar geregelt. Freiberufler und Kleinunternehmer können in den meisten Fällen mit der vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) arbeiten, solange sie die gesetzlichen Schwellenwerte nicht überschreiten. Gewerbetreibende hingegen müssen in der Regel zur doppelten Buchführung wechseln, sobald sie die festgelegten Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten.
Für Unternehmer, die sich unsicher sind, welche Form der Buchführung für sie zutrifft, kann eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll sein. Diese können helfen, die optimale Buchhaltungsform zu wählen und gegebenenfalls die Umstellung auf eine doppelte Buchführung vorzubereiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der Handlungsbedarf erzeugen kann, ist die Neuregelung des § 2b UStG, die für viele Unternehmer und Einrichtungen einen wichtigen Anpassungsbedarf mit sich bringt. Weitere Details dazu findest du auf § 2b UStG sorgt für Handlungsdruck.

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