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Bombendrohungen gegen Flüge in Europa: Was Fluggäste jetzt wissen müssen

Fast leere Abflughalle eines Flughafens mit Wegweiser zu den Gates, Symbolbild

Seit dem 3. November gehen in Europa Bombendrohungen gegen Passagierflüge ein. Flugzeuge wurden umgeleitet oder mussten außerplanmäßig landen. Einen Sprengsatz haben die Behörden an Bord der betroffenen Maschinen nach den vorliegenden Berichten nicht gefunden. Hier steht, was bekannt ist, was nicht und welche Rechte du hast, wenn dein Flug betroffen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umfang: Laut Eurocontrol gab es Drohungen gegen 7 Flüge am 3. November und gegen jeweils 14 Flüge am 5. und 6. November. Das sind 35 von täglich rund 26.000 bis 30.000 Flügen im europäischen Netz.
  • Sprengsätze: Bisher wurde in den betroffenen Maschinen keiner gefunden.
  • Urheber: unbekannt, die Behörden ermitteln.
  • Entschädigung: In solchen Fällen in der Regel nicht.
  • Trotzdem gilt: Die Airline muss dir Erstattung oder Ersatzbeförderung anbieten und dich während der Wartezeit versorgen.

Was bisher bekannt ist

Am 5. November richteten sich die Drohungen laut ORF vor allem gegen Flüge von und nach Italien, Bulgarien und Tschechien. Mehrere Maschinen wurden umgeleitet oder von Militärflugzeugen begleitet. Am 6. November meldete das ZDF unter Berufung auf AFP mindestens neun betroffene Flüge von und nach Prag, zwei Flüge nach Sofia, einen Flug von Lissabon nach Rom und vier außerplanmäßige Landungen in Frankreich. Die Angaben einzelner Medien weichen voneinander ab, je nach Zeitpunkt und Quelle.

Drohungen gingen auch bei Medien ein, unter anderem in Irland und Großbritannien. Die Deutsche Flugsicherung kann sich laut dpa an keine vergleichbare Häufung erinnern.

Was nicht bekannt ist

  • Wer dahintersteckt: Nachrichten an Flughäfen in Sofia und Rom waren mit „Männerstaat“ unterzeichnet, dem Namen einer rechtsextremen Gruppe aus Russland. Ob sie wirklich von ihr stammen, ist laut ORF und ZDF nicht belegt.
  • Ob die Fälle zusammenhängen: EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas hielt es am Donnerstag für zu früh für Schlüsse. Der Sicherheitsexperte Peter Neumann hält eine koordinierte hybride Aktion für möglich, sieht laut dpa aber keine verlässlichen Belege für eine russische Beteiligung. Auch Nachahmer könnten dabei sein.
  • Ob Deutschland betroffen ist: Die von uns ausgewerteten Berichte nennen keine aktuelle Drohung gegen einen Flug von oder nach Deutschland. Das heißt nicht, dass es keine gab.

Deine Rechte, wenn dein Flug betroffen ist

Für Flüge ab der EU und für Flüge in die EU mit einer europäischen Airline gilt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie unterscheidet zwischen Entschädigung und Unterstützung:

  • Entschädigung (250 bis 600 Euro): Die Airline muss nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Verordnung nennt dabei ausdrücklich Sicherheitsrisiken. Auch das Fluggastportal Flightright stuft Annullierungen wegen Bombendrohungen laut dpa so ein. Ein Urteil zur aktuellen Serie gibt es noch nicht.
  • Bei Annullierung: Du kannst wählen zwischen voller Erstattung innerhalb von sieben Tagen und Ersatzbeförderung zum Ziel, so früh wie möglich oder später nach deinem Wunsch. Laut Flightright kann das auch eine andere Airline, ein Bus, ein Zug oder ein Taxi sein.
  • Betreuung beim Warten: Mahlzeiten und Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails und wenn nötig Hotel samt Transfer. Bei Verspätungen greift das je nach Strecke ab zwei, drei oder vier Stunden. Diese Pflicht entfällt auch bei außergewöhnlichen Umständen nicht.
  • Ab fünf Stunden Verspätung: Du kannst auf den Flug verzichten und dir den Ticketpreis erstatten lassen.

Das kannst du konkret tun

  • Prüf vor der Abfahrt den Flugstatus in der App oder auf der Seite deiner Airline, und halte deine Kontaktdaten in der Buchung aktuell.
  • Sprich die Airline am Schalter an, wenn etwas ausfällt, und frag nach Ersatz und Verpflegung.
  • Heb Bordkarte und Belege auf, falls du etwas zunächst selbst bezahlen musst.
  • Bei einer Pauschalreise ist dein Veranstalter zusätzlich Ansprechpartner.
  • Sagst du aus Sorge selbst ab, greifen diese Rechte nicht. Dann zählen die Bedingungen deines Tarifs oder deiner Reiseversicherung.

An Bord entscheidet die Kapitänin oder der Kapitän über Weiterflug, Umleitung oder Landung. Ob Passagiere während des Flugs von einer Drohung erfahren, hängt laut dpa von der Lage ab. Folge den Anweisungen der Crew, und teile Gerüchte nicht ungeprüft. Scherze über Bomben sind außerdem keine gute Idee: Im Oktober stoppte eine solche Behauptung eines 24-Jährigen in Stuttgart kurz den Flugbetrieb.

Quellen

Stand: 7. November 2026, vormittags. Die Lage ändert sich schnell. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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